Jasba_Ronda Mosaik im Badezimmer
Bodengleiche Duschen sehen attraktiv aus und sind praktisch, müssen aber gewährleisten, dass das Duschwasser in keine anderen Wohnräume fließen kann. Das Foto zeigt die Mosaikfliese Jasba Ronda. Foto: Werksbild


Die 2017 erneuerte DIN18534 hat ordentlich Schwung in die Gestaltung von Nassräumen gebracht. Speziell der Schwellenbereich zwischen Nassraum und nicht abgedichteten Räumen bereitete zuweilen Kopfzerbrechen. Damit Sie Ihre Projekte normgerecht umsetzen und dennoch barrierefreie bauen können, erklären wir Ihnen, was die DIN18534 regelt und was Sie beim Fliesen von Schwellenbereichen im Bad beachten sollten.

Was regelt die DIN18534?

Die DIN18534  regelt alle baulichen Anforderungen, die für die Abdichtung von Innenräumen notwendig sind. Insbesondere werden unter dieser Norm die Abdichtungen von Nassräumen und die Schwellenbereiche zwischen Nassräumen zu nicht abgedichteten Räumen geregelt. Dabei zählt das Badezimmer, vor allem im Privatbereich, zu den Schwerpunkten. Mit der Neuerung der DIN18534 im Jahr 2017 wurden neue Wassereinwirkungsklassen hinzugefügt:

  • W0-I (gering)
  • W1-I (mäßig)
  • W2-I (hoch)
  • W3-I (sehr hoch)

Die Wassereinwirkungsklassen beschreiben vier Bereiche eines Nassraums und wie stark diese bei Wasserübertritt aus Badewanne, Waschbecken oder Dusche beansprucht werden. In privaten Bädern treten üblicherweise die Klassen W0-I (z. B. Wandflächen außerhalb der Dusche) bis W2-I (z. B. Böden in bodengleichen Duschen) auf.

Warum eine Schwelle einbauen?

Eine Schwelle hat in Nassräumen wie dem Badezimmer vor allem die Aufgabe, eventuell auftretendes Schwallwasser davor abzuhalten, in nicht abgedichtete Räume überzutreten, zum Beispiel in den Flur. Verfügt ein Badezimmer über eine große Bodenfläche, um eine von der Tür abkippende Neigung zu verlegen, ist eine Schwelle nicht erforderlich. In kleinen Bädern reicht die Länge des Raums meist nicht aus, um diese Neigung zu erzielen – dann ist ein Schwellenschutz notwendig.

Die DIN18040: Barrierefreies Bauen

Zurecht kann der Einwand auftauchen, inwiefern eine vorgeschriebene Schwelle nach DIN18534 der DIN18040 widerspricht, die ein barrierefreies Bauen regelt. Beide Normen stehen sich tatsächlich nicht im Weg: Denn ist eine Schwelle zwischen Nassraum und nicht abgedichteten Raum unabdingbar, gilt ein Höhenversatz von bis zu 20 mm als geringfügige Einschränkung, die den Verzicht einer Schwelle nicht gerechtfertigt.

Wie hoch muss eine Schwelle nun mindestens sein?

Die DIN18534 gibt vor, dass eine Schwelle mindestens 10 mm hoch sein sollte. Das wirkt gering, bedenkt man, dass der Sockelbereich zwischen Boden und Wand mindestens 50 mm abgedichtet sein sollte. Somit wird allerdings sichergestellt, dass ein barrierefreies Duschen und Bewegen im Badezimmer möglich bleibt und die Unfallgefahr durch Stolpern minimiert wird.

Maßnahmen, die eine Schwelle ersetzen können

  1. Sofern es baulich möglich ist, achten Sie darauf, dass die Distanz zwischen Badewanne, Waschbecken oder Dusche bis zur Schwelle zum nicht abgedichteten Raum so groß wie möglich ist. Tritt Wasser über, hat es mehr Platz, um sich auszubreiten und der Schwall wird abgemildert.
  2. Installieren Sie zwischen einem W2-I und W3-I Bereich (z. B. ebenerdige Duschkabine ohne Duschkabinentür) immer eine Ablaufrinne.
  3. Bauen Sie in der Dusche einen Höhenversatz zum restlichen Badezimmer von mindestens 10 mm ein, z. B. eine Duschwanne.
  4. Statten Sie den Boden mit einer Anrampung in der Unterkonstruktion im Schwellenbereich zum nicht abgedichteten Raum aus. Auch hier muss ein Niveauunterschied von mindestens 10 mm erfüllt sein.

Was Sie beim Fliesen von Schwellenbereichen beachten sollten

Der Schwellenbereich stellt beim Verlegen des Fliesenbodens im Bad einen neuralgischen Punkt dar. Wird die Schwelle nicht fach- und sachgerecht abgedichtet, kann Feuchtigkeit über eine kapillare Wasserwanderung vom Nassraum in die nicht abgedichteten Räume gelangen. Das liegt u. a. daran, dass Fugenmasse und Fliesenkleber, die auf einer zementären Mischung basieren, nicht wasserundurchlässig sind. Feuchtigkeit kann so unter den Fliesenboden gelange.

Dass es so weit kommt, verhindert eine Dichtungsmasse (Polymerkleber), die Sie auf der Rückseite der Fliesen im Schwellenbereich auftragen. Mit diesem Montagekleber und einer zwingend erforderlichen Abdichtungsbahn schließen Sie den Fliesenboden im Nassraum ab.

Schwellen sind zwischen Nassraum und nicht abgedichteten Bereichen nicht zwingend erforderlich, wenn andere Maßnahmen getroffen werden, um einen Wasserschwall und das Vordringen von Feuchtigkeit über die Unterkonstruktion verhindern. Dennoch können Schwellen im Bad vor hohen Wasserschäden schützen. Die Barrierefreiheit wird nur minimal eingeschränkt.

Sie wünschen sich professionelle Unterstützung bei Ihrem nächsten Fliesenprojekt?

Mit langjähriger Erfahrung, Know-how und zahlreichen Beratungsleistungen unterstützt unser Fliesenlegerteam Sie bei der Umsetzung. Sprechen Sie uns an!